Geschichte
Der Heimatbund Monheim am Rhein e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der mit Liebe und Leidenschaft ehrenamtlich geführt wird.
Die Wurzeln des Heimatbundes Monheim am Rhein e.V. reichen bis in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück. Aus dieser Zeit ist uns der Monheimer Verkehrs- und Verschönerungsverein überliefert, der sich im Wesentlichen der Förderung der Kultur- und Heimatpflege widmete. Die Aktivitäten dieses Vereins fanden ihren Höhepunkt im Jahr 1929, in dem Monheim seinen 1. Heimattag mit einem historischen Festumzug feierte. Angesichts der Maßnahmen des Gleichschaltungsgesetzes der nationalsozialistischen Diktatur ist zu vermuten, dass der damalige Monheimer Verkehrs- und Verschönerungsverein in den Heimatbund Monheim überführt wurde. Tatsächlich wurde am 28. März 1935 unser Verein unter der Bezeichnung „Verkehrsverein und Heimatbund Monheim-Baumberg“ in das Vereinsregister in Opladen eingetragen.
Deusser-Haus
Das Mitte des 19. Jahrhunderts erbaute Herrenhaus diente dem Sonderbund-Maler August Deusser (1870-1942) einige Jahre als Wohnort. Archäologische Funde, Urkunden, handwerkliche und landwirtschaftliche Exponate, sowie Modelle zum Thema Rheinschifffahrt machen die Geschichte von Monheim am Rhein und die historischen Lebens- und Arbeitswelten bis in die Gegenwart nachvollziehbar.
Aktivitäten
Über die Aktivitäten des Heimatbundes in der Zeit von 1935 bis 1940 gibt es außer einigen Kurzmitteilungen in den damaligen Zeitungen keine weiteren Aufzeichnungen oder Protokolle.
Ab 1940 nannte sich der Heimatbund nur noch „Verkehrsverein Rheingemeinden“.
In den Kriegsjahren kamen die Aktivitäten des Heimatbundes zum Erliegen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Monheimer Amtsdirektors Hugo Goebel und mit Zustimmung des Gemeinderates übernahm 1949 Amtsinspektor i.R. Willi Fenger die Geschäfte des Heimatbundes.
1950 erhielt der Heimatbund eine neue Vereinssatzung und den neuen Namen „Heimatbund Monheim Rheinland e.V.“.
Ab 1950 bis 1953 organisierte der Heimatbund für alle Monheimer Goldhochzeitsjubilare einen Fackelzug und sorgte für ein Ständchen mit Musikkapelle.
1951 bis 1962 kamen Programmplanung und Werbung für die Monheimer Freilichtbühne, Förderung, Planung und Mitgestaltung des heimischen karnevalistischen Brauchtums und insbesondere die Planung der Rosenmontagszüge hinzu.
1961 gab es wieder eine neue Satzung und einen neuen Namen: „Heimatbund Monheim am Rhein“ für Verkehr, Kulturelles und Vereinsleben.
1968 wurde eine vereinsbetriebene Volkshochschule (VHS) gegründet.
1973 war der Heimatbund Wortführer der Monheimer Vereine im Kampf um die Selbständigkeit der Stadt Monheim.
Seit 1976 führt der Heimatbund den Namen „Heimatbund Monheim am Rhein e.V“.
1982 Beginn des Aufbaues einer heimatgeschichtlichen Sammlung unter Leitung des damaligen Vorsitzenden Dr. Hans Kurt Peters.
1985 Eröffnung des sog. „Deusser-Hauses“, An d´r Kapell 2. Das Gebäude wurde nach dem Maler, Kunstpolitiker und Ausstellungsmacher August Deusser (1870 – 1942) benannt, der mit seiner Familie in diesem Mitte des 19. Jahrhunderts erbauten Herrenhaus des „Hofs in dem Zwickel“ von 1906 bis 1912 wohnte und künstlerisch tätig war. Dieses Haus wurde Sitz des „Heimatbund Monheim am Rhein e.V.“ und beherbergt die heimatkundliche Sammlung sowie auch Bilder aus dem künstlerischen Nachlass von August Deusser. Der angrenzende Garten mit altem Baumbestand und Steinbackofen bietet zudem ein stimmungsvolles Ambiente für diverse Veranstaltungen wie Mundartabende, Jazz Konzerte, Museumstage, Museumsnächte, Adventsfenster sowie auch für Gottesdienste mit Taufen.
Im Jahr 2000 feierte die Stadt Monheim unter der Federführung des Heimatbundes die 850-jährige Wiederkehr der Ersterwähnung. Höhepunkt war ein Festzug, der in anschaulicher Weise die Stadtgeschichte widerspiegelte. Begleitet wurde dieses Festjahr mit weiteren Sonderveranstaltungen und einer Sonderausstellung mit Gemälden von August Deusser im Schelmenturm.
2001 schlug der Heimatbund die Beschilderung an geschichtsträchtigen Gebäuden vor und setzte diese auch durch. Das gleiche gilt auch für die Straßenschilder in der Altstadt.
2007 konnte die Stadt Monheim auf ihr 700-jähriges Marktrecht hinweisen. Auch hier hat der Heimatbund die Initiative ergriffen. Im Rahmen einer Sonderausstellung konnten wir die Originalurkunde aus dem Jahr 1307 zeigen. Ein Vortrag über Marktrechte, ein Mundartabend in historischen Kostümen sowie das Karnevalmotto „700 Johr Maatjeschrei, Monnemer Jecke woren immer dabei“ haben das Programm abgerundet.
In den Jahren 2019 bis 2021 konnte dank einer großzügigen Spende die Präsentation der Ausstellungsexponate im Deusser Haus erheblich verbessert und den neuen Besuchergewohnheiten mittels eines neuen Designs angepasst werden.
Satzung
Satzung des Heimatbundes Monheim am Rhein e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Heimatbund Monheim am Rhein e.V.
Der Sitz des Vereins ist: Monheim am Rhein
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 3 Sinn und Zweck des Vereins
Der Heimatbund Monheim am Rhein ist parteilos und interkonfessionell. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Seine Aufgaben bestehen aus:
- Der Förderung der Liebe zur Heimat durch Geschichts- und Heimatkunde in Gestalt von Führungen, Vorträgen, Themenausstellungen und schriftlichen Ausarbeitungen zur örtlichen Historie.
- Dem Aufbau und Weiterentwicklung der historischen und heimatkundlichen Geschichtssammlung der ehemaligen Bergischen Freiheit Monheim durch Dokumente und Exponate.
- Der Erhaltung und Pflege des rheinischen Dialekts in Vorträgen und Veranstaltungen.
- Der Erhaltung und der Weiterentwicklung des überlieferten Brauchtums und deren Feste.
- Der Unterstützung der in Monheim tätigen Vereine und Gruppen sowie die Förderung gemeinsamer Anliegen im Vereinsleben.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Heimatbund Monheim am Rhein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
§ 5 Mittelverwendung
Die Mittel des Heimatbundes Monheim am Rhein dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann sowohl von natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wie auch von juristischen Personen erworben werden. Ausgeschlossen sind parteipolitische Vereine und Körperschaften.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied zu stellen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Gegen die Ablehnung eines Mitgliedsbeitritts, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig mit einfacher Mehrheit entscheidet.
§ 8 Ehrenmitgliedschaft
Mitglieder des Heimatbundes Monheim am Rhein, die sich um den Heimatbund oder auf dem Gebiet der Heimatpflege in besonderem Maße verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes mit 2/3 Mehrheit der Mitgliederstimmen in der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben das Recht an allen Vorstands- und Ausschusssitzungen teilzunehmen und sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt bedarf der schriftlichen Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Diese schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins mit einfacher Mehrheit endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 10 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf eines der Konten des Heimatbundes Monheim am Rhein oder über das SEPA-Lastschriftmandat.
§ 11 Organe des Heimatbundes Monheim am Rhein
Die Organe des Heimatbundes Monheim am Rhein sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 12 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstands, die Wahl des/der Kassierers/in sowie einen/eine Stellvertreter/in und die Entgegennahme des Kassenberichts. Die Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit. Die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. Die Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außenordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannte Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, in dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet, ist auch dieser verhindert, bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein/e Schriftführer/in zu wählen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 13 Vorstand
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Heimatbund Monheim am Rhein gerichtlich und außergerichtlich. Der/die 1. und der/die 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln (Einzelvertretungsrecht). Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er führt die Geschäfte des Heimatbundes. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind durch ihn durchzuführen.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Heimatbundes Monheim am Rhein werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Zur Unterstützung des Vorstandes wird ein Arbeitskreis zu den Themen: Heimatgeschichte, Brauchtum, Mundart und Pflege der heimatkundlichen Sammlung gebildet.
Die Mitglieder des Arbeitskreises werden vom Vorstand berufen.
Der Arbeitskreis tagt einmal im Monat. Die Sitzungen werden vom 1. oder 2. Vorsitzenden geleitet.
§ 14 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer/innen. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Wiederwahl ist zulässig.
§ 15 Auflösung des Heimatbundes Monheim am Rhein
Der Heimatbund Monheim am Rhein kann sich nur durch 2/3 Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung auflösen.
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Heimatbundes Monheim am Rhein oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen unmittelbar und ausschließlich an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen der Stadt Monheim am Rhein zu.
Satzung in der Fassung der Mitgliederversammlung vom 18. März 2015